Single Use Plastics Directive - SUP Zuschläge

Erhöhung der Litteringkosten in Österreich

Ab 2023 ist die Meldung von Einwegkunststoffprodukten und -verpackungen (Single Use Plastics (SUP)) gemäß der Single Use Plastics Directive (SUPD) verpflichtend.

Diese Produkte müssen einmal jährlich bis spätestens 15. März des Folgejahres an die Sammel- und Verwertungssysteme gemeldet werden. Ab der Meldung der Single Use Plastics für das Jahr 2023 sind von den Sammel- und Verwertungssystemen bundesweit einheitliche SUP Zuschläge gemäß VerpackVO zu entrichten.

Mit dieser sogenannten Litteringabgabe will der Gesetzgeber die durch die betroffenen Produkte und Verpackungen verursachten Reinigungs- und Säuberungsaktionen abgelten.

Single Use Plastics Directive

Für welche Produkte werden SUP Zuschläge fällig?

Wenn Ihr Unternehmen Produkte der folgenden Kategorien in Verkehr bringt, sind Sie von der Verpflichtung gemäß § 21a Abs. 1 VerpackVO 2014 betroffen:

  • Getränkebecher
  • starre oder flexible Lebensmittelverpackungen
  • Getränkebehälter (PET-Getränkeflaschen, sonstige Getränkeflaschen, sonstige Getränkebehälter wie z. B. Tetrapak)
  • Feuchttücher
  • Luftballons
  • Fischfanggeräte
  • Tabakerzeugnisse (Filtergewicht)

 
 
WICHTIG für unsere Kunden: Wenn Sie unter die Single Use Plastics Directive fallende Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen lizenziert und in Verkehr gebracht haben, teilen Sie uns dies bitte über unser Online-Formular mit:

Mit uns profitieren Sie mehrfach

Welche Kosten fallen an?

Als Sammel- und Verwertungssystem sind wir gemäß § 9 Abs. 2a VerpackVO verpflichtet, folgende Zuschläge zu erheben.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Zuschlägen nicht um Beiträge der Reclay Systems handelt. Diese SUP Zuschläge sind zwar von allen Sammel- und Verwertungssystemen in Österreich einzuheben, müssen aber an die kommunalen Vertragspartner (Gemeindeverbände, Gemeinden, Städte) weitergegeben werden. Die Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige GmbH (VKS) führt die Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Mengen durch.

SUP-Produkte Zuschläge in €/t (2023) Zuschläge in €/t (2024)
Lebensmittelverpackungen 116,00 €/t 190,00 €/t
Aus flexiblem Material hergestellte Säckchen und Folienverpackungen 116,00 €/t 190,00 €/t
Getränkebehälter 116,00 €/t 190,00 €/t
Getränkebecher 116,00 €/t 190,00 €/t
Leichte KS-Tragetaschen 116,00 €/t 190,00 €/t
Tabakprodukte (Filtergewicht) 232,00 €/t 380,00 €/t

Wir stehen Ihnen zur Seite

Damit Sie alle notwendigen Aufgaben termingerecht und vollständig erledigen können, bieten Ihnen die Expertinnen und Experten unserer Schwestergesellschaft RecycleMe umfassende Dienstleistungen an:

  • Schaffung einer verlässlichen Datenbasis durch Material- und Stammdatenanalyse für effektive Geschäftsprozesse und effizientes Berichtswesen
  • Vollständige und gesetzeskonforme Verpackungsmeldung inklusive Anpassung der Produktgruppen und Anwendung der GVM-Quote nach österreichischem Recht
  • Zeiteffiziente Erfassung und Eingabe Ihrer Daten in das Online-Meldeportal sowie Anwendung der Stichprobenmethode zur Sicherung der Datenqualität
  • Vollständige Erfüllung Ihrer zusätzlichen Meldepflichten für Einwegkunststoffprodukte

Kontaktieren Sie uns

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