Lobbying-Verhaltenskodex der Reclay Systems GmbH

Präambel

Das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, BGBl Nr 1 64/2012 (LobbyG), verpflichtet zur Registereintragung jener Organe und Dienstnehmer eines Unternehmens, durch deren Tätigkeiten auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll.

Die Reclay Systems GmbH ist als etabliertes Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen ein zuverlässiger Partner für ihre KundInnen; gleichzeitig schafft ihre Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen einen wertvollen Beitrag im Hinblick auf das Vertrauen in die bestmögliche Erfüllung der an Sammel- und Verwertungssysteme gestellten Aufgaben. Transparenz, Qualität und Nachhaltigkeit sind Werte, die die Reclay Systems GmbH sowohl ihren VertragspartnerInnen als auch MitarbeiterInnen gegenüber zu 100% lebt.

Im Sinne des § 7 LobbyG bekennt sich die Reclay Systems GmbH zu folgenden Verhaltenspflichten, die sie ihren Lobbying-Tätigkeiten zugrunde legt:

  1. Wahrhaftigkeit

Die Reclay Systems GmbH und ihre MitarbeiterInnen verpflichten sich zur Wahrhaftigkeit gegenüber politischen Institutionen, Organen der Gesetzgebung und Vollziehung, politischen Entscheidungsträgern, den Medien sowie der Öffentlichkeit. Sämtliche Lobbying-Tätigkeiten basieren auf Professionalität, Transparenz und Vertraulichkeit; jegliche Irreführung durch Verwendung falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben ist zu unterlassen.

  1. Keine unlautere Einflussnahme

Die Reclay Systems GmbH und ihre MitarbeiterInnen üben bei der Verfolgung ihrer Interessen keinen Einfluss auf Funktionsträger aus, der unlauter oder unangemessen ist. Das Vorgehen steht insbesondere in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des LobbyG sowie den Anti-Korruptionsbestimmungen des StGB.

  1. Respektvoller und nicht-diskriminierender Umgang

Die Reclay Systems GmbH und ihre MitarbeiterInnen verpflichten sich zu einem respektvollen und nicht-diskriminierenden Umgang mit ihren VertragspartnerInnen, MitbewerberInnen und sonstigen GesprächspartnerInnen und achten deren berufliche und persönliche Reputation.

  1. Transparenz

Die Reclay Systems GmbH und ihre MitarbeiterInnen informieren Funktionsträger bei erstmaligem Kontakt über ihre Aufgabe, Identität und ihre spezifischen Anliegen. Informationen, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung stehen, geben sie stets wahrheitsgemäß weiter.

  1. Interessenkonflikte

Die Reclay Systems GmbH und ihre MitarbeiterInnen haben jegliche Handlungen, die einen Funktionsträger einem möglichen Interessenkonflikt aussetzen, zu vermeiden. Soweit öffentliche kundgemachte Unvereinbarkeitsbestimmungen oder maßgebliche Tätigkeitsbeschränkungen von Funktionsträgern vorliegen, sind diese zu beachten.