Gewerbliche Verpackungen

Seit Beginn des Jahres 2015 ist die Einstufung der Verpackungen in Haushalts- oder gewerbliche Verpackungen erforderlich.

Damit soll erreicht werden, dass jede Verpackung auch die tatsächlich in der späteren Entsorgung entstehenden Kosten ausreichend abdeckt. Eine korrekte Zuordnung zu der richtigen Kategorie ist daher unvermeidlich. 

 

Gewerbliche Verpackungen

Verpackungen (außer jene aus Papier), die folgenden Kriterien entsprechen, gelten als gewerbliche Verpackungen:

  • Fläche größer 1,5m²,
  • Hohlkörper (= z.B. Flaschen, Getränkeverbundkartons, Kanister, Dosen) mit Nennvolumen größer 5 Liter,
  • EPS (= z.B. Styropor) größer 0,15 kg pro Verkaufseinheit

 

Sonstige Verpackungen, die als gewerbliche Verpackungen gelten:

  • Transportverpackungen aus Papier
  • Trayfolien (obwohl meist nicht größer als 1,5m²)
  • Paletten, Umreifungsbänder, Klebebänder

 

In einem zweiten Schritt müssen mittels Anwendung von verbindlich vorgegebenen Korrekturquoten Anteile der Verpackungen bestimmt werden, die von Gewerbe zu Haushalt verschoben werden und umgekehrt.

Da auch für gewerbliche Verpackungen eine Systemteilnahme die praktikabelste Art ist, Ihren Rücknahme- und Verwertungspflichten nach der VerpackungVO nachzukommen, sind Sie bei Reclay Systems genau an der richtigen Adresse!

Wir führen die von Ihnen gemeldeten gewerblichen Verpackungen einer rechtskonformen Verwertung zu und stellen somit die Lizenzierung Ihrer Verpackungen sicher.

 

 

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