Weitere Sammelsysteme
Wir kümmern uns um Ihre sonstigen EPR-Verpflichtungen.
Als Inverkehrbringer (z.B. Hersteller oder Importeur) von Elektrogeräten und Batterien oder bestimmten Einwegkunststoff-Artikeln gemäß der Einwegkunststoff-Richtlinie beschäftigt Sie auch die Frage, was Sie im Zusammenhang mit der Inverkehrbringung dieser Produkte beachten müssen.
Wir beraten Sie zu Ihren Verpflichtungen – sowohl national als auch international – und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung für Sie. Kommen Sie auf uns zu, wir sind für Sie da!
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