Verpackung schadstoffhaltiger Füllgüter

In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die von Ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen nicht lizenzierungspflichtig sind. Nämlich dann, wenn diese mit bestimmten gefährlichen Stoffen befüllt sind.

Diese Verpackungen dürfen in weiterer Folge nicht in die “herkömmliche” Verpackungssammlung eingebracht werden, sondern müssen speziell dafür genehmigten Entsorgungsunternehmen zur (thermischen) Verwertung übergeben werden.

Nur so kann gewährleistet werden, dass keine ungewollten Schadstoffe in den Recyclingkreislauf von Wertstoffen gelangen.

 

Eine Auflistung der Stoffe, die in diese Kategorie fallen, wird derzeit vom Bundesministerium für Klimaschutz überarbeitet. Sobald diese Liste veröffentlicht wird, werden wir sie an dieser Stelle zur Verfügung stellen.

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