Weitere Sammelsysteme

Wir kümmern uns um Ihre sonstigen EPR-Verpflichtungen.

 

Als Inverkehrbringer (z.B. Hersteller oder Importeur) von Elektrogeräten und Batterien oder bestimmten Einwegkunststoff-Artikeln gemäß der Einwegkunststoff-Richtlinie beschäftigt Sie auch die Frage, was Sie im Zusammenhang mit der Inverkehrbringung dieser Produkte beachten müssen.

Wir beraten Sie zu Ihren Verpflichtungen – sowohl national als auch international – und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung für Sie. Kommen Sie auf uns zu, wir sind für Sie da!

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen. Schreiben Sie uns einfach Ihr Anliegen:

    Sie können uns gerne telefonisch erreichen unter

    +43 (0)1-994 99 69-0

    oder über unser Kontaktformular! Bitte beachten Sie dabei, dass die mit * gekennzeichnete Eingabefelder Pflichtangaben sind.