Großer Schritt Richtung geschlossene Wertstoffkreisläufe

Dr. Fritz Flanderka über die Novellierung der Packaging & Packaging Waste Directive (PPWD)

Kurz vor Weihnachten hat die EU jetzt auch offiziell den Entwurf einer Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall veröffentlicht. Es ist eines der zentralen Projekte zur Umsetzung des Green Deals und ist daher von immenser politischer Bedeutung für die derzeit agierende Kommission.

Das wird bereits daran deutlich, dass die EU-Kommission mit dem Entwurf formal von der bisherigen Richtlinie zu einer Verordnung wechselt. Diese gilt gegenüber Industrie und Handel unmittelbar in der gesamten EU und bedarf insoweit nicht mehr der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.

Inhaltlich sind die Vorgaben für Industrie und Handel weitreichend: Sie reichen von Kennzeichnungspflichten, Vorgaben für den Rezyklateinsatz bei Kunststoffen, Anforderungen an die Verpackungsminimierung bis hin zu Vorgaben für den Einsatz von Mehrweggebinden.

Aber auch die Vorgaben für die Mitgliedstaaten haben es in sich: So wird die Durchführung eines Konformitätsverfahrens vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen zur Pflicht. Darüber hinaus sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Registrierungsstellen einzurichten und haushaltsnahe Rücknahmesysteme einzurichten.

„Mit dem Entwurf macht die EU-Kommission einen großen Schritt im Sinne der Schließung von Wertstoffkreisläufen. Wir begrüßen ausdrücklich die dadurch beabsichtigte Harmonisierung der Anforderungen an Verpackungshersteller und -verwender und halten diese für die Aufrechterhaltung eines gemeinsamen Binnenmarktes für unabdingbar“, so Dr. Fritz Flanderka, Geschäftsführer der Reclay Group.

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