Internationale EPR-Pflichten

Wie können Unternehmen gesetzeskonform in Deutschland und Österreich agieren?

In den meisten Ländern müssen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr setzen, für deren ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung die Verantwortung übernehmen. Um das bestmögliche Recycling dieser Wertstoffe zu ermöglichen, müssen diese Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem lizenziert werden. Diese Rücknahmesysteme können mithilfe der Gebühren die abfallwirtschaftliche Infrastruktur (Sammelbehälter, Abholintervalle, Sortierung der unterschiedlichen Materialien, Recycling der Wertstoffe) bereitstellen und finanzieren.

“Darüber hinaus gelten je nach Land unterschiedliche, oftmals sehr strenge, Vorgaben für Recyclingquoten, den Einsatz recycelter Wertstoffe in Verpackungen, spezielle Kennzeichnungspflichten oder auch Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit der Verpackungen. Durch die Vielzahl der Vorschriften ist es für Unternehmen zu einer Herausforderung geworden, hier den Überblick über nationales Recht zu behalten und allen Verpflichtungen der Erweiterten Produzentenverantwortung gesetzeskonform nachzukommen”, fasst Dr. Fritz Flanderka, Member of the Board der Raan Gruppe und renommierter Experte für Verpackungsrecht das Dilemma vieler Kunden zusammen. “Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann mitunter auch die Befugnis, in ein bestimmtes Land zu exportieren, entzogen werden.” 

Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? 

Die Rechtsgrundlage bildet das dt. Verpackungsgesetz. Es gelten die verpflichtete, bundesweite Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (= PRO) für Verpackungen sowie die Registrierungspflicht im öffentlichen Herstellerregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Bei der Lizenzierung wird in Transport- und Verkaufsverpackungen unterschieden. Je nachdem, wie viele Transport- und Produktverpackungen für den deutschen Markt anfallen, wird die Höhe des betreffenden Lizenzentgeltes festgelegt. Je nach Packstoff (z.B. Kunststoff, Pappe, Glas, Metall etc.) sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Wie oben beschrieben, werden mit diesen Geldern die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen organisiert. 

Mit unserem Service können Sie dieser Verpflichtung in vier einfachen Schritten nachkommen: 

  1. Im “Schnell-Check – bin ich verpflichtet?” der Zentralen Stelle können Sie überprüfen, ob Sie einer Verpflichtung unterliegen.
  2. Im Katalog der Zentralen Stelle sehen Sie, welche Verpackungen der Systembeteiligungspflicht unterliegen.
  3. Bei einer Verpflichtung registrieren Sie sich hier kostenlos in LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
  4. Bei activate können Sie Ihre Verpackungsmengen im Anschluss einfach und günstig unter www.activate.eco lizenzieren. 

Welche Verpflichtungen gelten für Österreich? 

Die österreichische Rechtsgrundlage bildet die Verpackungsverordnung. Wie in Deutschland gilt auch hierzulande die verpflichtete, bundesweite Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (PRO) für Verpackungen. Eine Registrierungspflicht in einem Herstellerregister gibt es hingegen noch nicht. Allerdings ist zusätzlich die sog. Abgrenzungsverordnung in Kraft, die je nach Branche eine Aufteilung in Gewerbe- und Haushaltsverpackungen vorschreibt. Je nach Packstoff (z.B. Kunststoff, Papier, Glas, Metall etc.) sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig, mit denen ebenfalls die nationale Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen organisiert wird. 

Neu in Österreich ist seit dem 01.01.2023, dass Unternehmen ohne eigenen Firmensitz in Österreich einen “Bevollmächtigten” bestellen müssen, der vor dem Gesetzgeber die Herstellerverantwortung wahrnimmt und für die Erfüllung der EPR-Verpflichtungen verantwortlich ist.

“Es macht durchaus Sinn, sich bei Fragen rund um die Lizenzierung von Verpackungen die Unterstützung unserer Expertinnen und Experten zu holen. Die Vorschriften werden immer strenger und Unternehmen werden vermehrt in die Verantwortung genommen”, so Flanderka abschließend.  

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema “Bevollmächtigter in Österreich” haben wir für Sie übersichtlich in unserem Leitfaden zusammengestellt: Leitfaden-Bevollmaechtigter.pdf (reclay-group.com) 

Um Ihre persönliche Situation genauer zu analysieren, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gerne!

In den meisten Ländern müssen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr setzen, für deren ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung die Verantwortung übernehmen.

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