Das deutsche Sammel- und Verwertungssystem

Damit die gebrauchte Verpackung recycelt werden kann, muss sie in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack entsorgt werden.

Für die Abholung der Verpackungsabfälle entstehen dem Endverbraucher keine zusätzlichen Müllgebühren. Ein Kernbestandteil der Erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) ist die Regelung, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen die Finanzierungskosten für die entsprechende Entsorgung trägt. Sie beauftragen die dualen Systeme mit der Organisation der Sammlung der Verkaufsverpackungen:

Alle bestimmungsgemäß entleerten Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien, Eisenmetall oder Aluminium gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.

Bei der Sammlung wird zwischen dem Holsystem und dem Bringsystem unterschieden. Dabei ist das Holsystem für Leichtverpackungen in Deutschland am weitesten verbreitet: Die Verpackungen werden regelmäßig bei den Verbrauchern zu Hause abgeholt. Im Bringsystem, vor allem für Glas, seltener für Papier, Pappe und Karton, werden dem Verbraucher Sammelcontainer an bestimmten Stellen in der Gemeinde oder in der Stadt zur Verfügung gestellt, die regelmäßig entleert werden. Zusätzlich gibt es in manchen Regionen Wertstoffhöfe. Dort können leere Verpackungen und bestimmte Sonderabfälle direkt abgegeben werden.

Die gesammelten Verpackungen werden in Sortieranlagen nach Materialarten getrennt und anschließend in Verwertungsanlagen entsprechend aufbereitet, so dass bspw. Kunststoffe wieder verwendet werden können.

Die dualen Systeme müssen jährlich ihre Sammel- und Verwertungsquoten von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen und nachweisen, ob sie die vom Verpackungsgesetz festgelegten Recyclingquoten erfüllen.

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