Nachgefragt: Joghurtbecher = Einweg-Kunststoffartikel?
Gilt nur für Deutschland
Vorweg: Nein, ein Joghurtbecher ist nach Ansicht der Experten im Regelfall kein Einweg-Kunststoffartikel im Sinne der Richtlinie. Anders ist das zu bewerten, wenn Joghurtbechern für den sofortigen Verzehr vor Ort designt sind.
Aber wie kommt es zu der Bewertung? Und welche Kriterien gibt es überhaupt? Wir haben die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst, da uns derzeit vermehrt Rückfragen dazu erreichen.
Zunächst muss es sich natürlich um ein Produkt handeln, was ganz oder teilweise aus Kunststoff besteht. Als nächstes muss dann geprüft werden, ob es sich bei einem Joghurtbecher um eine Einweg-Kunststoffverpackung laut Art. 4 SUP-Richtlinie handelt. Dafür muss der Becher folgende Kriterien erfüllen:
- Das verpackte Produkt ist dazu bestimmt, unmittelbar nach dem Erwerb verzehrt zu werden – entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht.
- Das Produkt wird in der Regel direkt aus der Verpackung verzehrt.
- Es ist für den Verzehr keine weitere Zubereitung nötig (z.B. Erhitzen, Garen, Backen etc.).
All diese Kriterien muss eine Verpackung erfüllen, damit die SUP-Richtlinie für sie gilt. Da die letzten beiden Punkte auf den klassischen Joghurtbecher zutreffen – klassischen Joghurt muss man nicht zubereiten, um ihn zu verzehren und viele Menschen essen Joghurt direkt aus dem Becher – kommt es vor allem auf die Frage an, ob ein Joghurt dazu bestimmt ist, unmittelbar nach dem Kauf verzehrt zu werden.
Laut unseren Experten kommt es dafür darauf an, ob das Lebensmittel zum sofortigen Verzehr geeignet ist und ob der Hersteller den sofortigen Verzehr des Produktes intendiert hat. Zuerst ist daher zu klären, ob Joghurt „zum sofortigen Verzehr geeignet“ ist. Die meisten Joghurts können direkt verzehrt werden, auf diese trifft diese Kriterium also zu. Denkt man allerdings an andere Joghurt- oder joghurtähnliche Erzeugnisse wie Creme Fraiche, Quark/Topfen oder Sauerrahm – dann wird man schnell feststellen, dass diese nicht zum sofortigen Verzehr geeignet sind, weil sie weiter zubereitet werden (beim Kochen, Backen, im Müsli etc.). Verpackungen dieser Produkte unterfallen daher schon deshalb nicht der SUP-Richtlinie.
Zurück zum klassischen Joghurt. Dieser müsste nun auch „für den sofortigen Verzehr intendiert“ sein. Ein Joghurt ist kein Mitnahme-/ Take-Away Gericht wie z.B. Bratwurst oder Pommes. Er wird nicht an Essensständen oder in Restaurants verkauft, sondern im Handel. Ein Hinweis darauf, dass etwas für den sofortigen Verzehr gedacht ist, ist laut den Leitlinien der EU-Kommission zur SUP-Richtlinie, wenn Hilfsmittel wie Gabel, Messer, Löffel, Stäbchen etc. direkt an der Verpackung befestigt sind. Denn damit kommt die Intention des Herstellers zum Ausdruck, dass das Produkt sofort an Ort und Stelle verspeist werden soll. Wer jetzt einen typischen Joghurtbecher vor Augen hat, stellt schnell fest, dass an diesen normalerweise kein Besteck oder ähnliches angebracht ist. Folglich sind diese regulären Joghurtbecher zwar zum “unmittelbaren Verzehr geeignet” aber nicht für den “sofortigen Verzehr intendiert”. Daher unterfallen Joghurtbecher normalerweise nicht der SUP-Richtlinie. Dies steht auch im Einklang mit den Zielen der SUP-Richtlinie, nach der vor allem Littering, also das achtlose Wegwerfen von Gegenständen, zugunsten der (Meeres-) Umwelt verringert werden soll. In der Studie, die der SUP zu Grunde liegt, werden Joghurtbecher kein einziges Mal bei den Produkten, die an den Stränden der Meere gefunden wurden, erwähnt. Daraus folgt, dass Joghurtbecher nicht zu den typisch gelitterten Produkten zählen. Nach Größe und Art sind Joghurtbecher allerdings genauso zum Littering geeignet wie etwa ToGo-Kaffeebecher, die häufig achtlos weggeworfen werden, sodass sie dennoch in den Anwendungsbereich der SUP-Richtlinie fallen können, sofern die anderen Kriterien erfüllt sind.
Und es gibt durchaus auch Joghurt- und Dessertbecher, an denen beispielsweise ein Löffel angebracht ist. Solche Becher werden häufig an Bahnhöfen oder in Zügen etc. verkauft. Der Joghurt in diesen Bechern ist daher für den sofortigen Verzehr intendiert und diese Becher unterfallen damit auch der SUP-Richtlinie. Aufgepasst werden muss darüber bei Joghurt-Drinks, die laut den Kommissions Leitlinien zur SUP-Richtlinie Getränkebehälter darstellen.
Basierend auf den genannten Kriterien kommen unsere Experten daher zu dem Ergebnis, dass Joghurtbecher normalerweise nicht vom Anwendungsbereich der SUP-Richtlinie erfasst werden. Joghurtbechern an denen Besteck angebracht ist fallen jedoch in den Anwendungsbereich der SUP-Richtlinie. Am Ende kommt es daher immer auf das konkrete Produkt an.
Dieser Beitrag ist zur allgemeinen Information gedacht und stellt keine Rechtsberatung dar.