PPWR: Die neue EU-Verpackungsverordnung und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

Die EU-Verpackungsverordnung, international bekannt als Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und funktionierenden Kreislaufwirtschaft innerhalb der Europäischen Union. Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 22. Januar 2025 ist die Verordnung am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 verbindlich gelten.
Die Ziele der PPWR
Die PPWR zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und die Transformation zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies soll durch einheitliche Anforderungen an die nachhaltige Gestaltung und die Kennzeichnung von Verpackungen sowie durch optimierte Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen erreicht werden.
Wen betrifft die EU-Verpackungsverordnung?
Alle Unternehmen, die Verpackungen innerhalb der EU herstellen oder in Verkehr bringen, müssen sich auf neue, harmonisierte Vorgaben einstellen. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie 94/62/EG, die von den Mitgliedstaaten individuell umgesetzt wurde, gilt die PPWR als Verordnung unmittelbar in allen EU-Ländern und bedarf im Prinzip keiner nationalen Umsetzung mehr.
Wichtige Änderungen und Anforderungen
Die PPWR bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, darunter:
- Design for Recycling: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie effizient recycelt werden können.
- Einsatz von Rezyklaten: Es werden Mindestanteile für recycelte Materialien in neuen Verpackungen festgelegt.
- Kennzeichnungspflichten: Einheitliche Labels sollen die Recyclingfähigkeit und den Materialtyp der Verpackung klar ausweisen.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Hersteller sind stärker in die Pflicht genommen, für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen zu sorgen.
Zeitplan und Übergangsfristen
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung am 11. Februar 2025 haben Unternehmen bis zum 12. August 2026 Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen. Es ist essenziell, frühzeitig mit der Anpassung der Verpackungsprozesse zu beginnen, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
Reclay begrüßt das Inkrafttreten der PPWR
“Wir sind überzeugt davon, dass die EU-Verpackungsverordnung großes Potenzial für die Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene mit sich bringt”, erklärt Dr. Fritz Flanderka, Mitglied der Reclay-Geschäftsführung und international anerkannter Experte auf dem Gebiet der erweiterten Herstellerverantwortung. “Die PPWR kann ein Schlüsselelement sein, damit Stoffkreisläufe auf internationaler Ebene nachhaltig geschlossen werden.“
Die konkrete Umsetzung der PPWR stellt viele Unternehmen vor individuelle Herausforderungen. Die Partner von Reclay bieten umfassende Beratungsleistungen, um betroffene Unternehmen optimal auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Die internationale und umfangreiche Expertise der Reclay Schwestergesellschaft RecycleMe hilft dabei, Verpackungsprozesse nachhaltig und gesetzeskonform zu gestalten.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung: Jetzt zu RecycleMe