Einwegkunststoff-Verbot

Jedes Jahr werden weltweit mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere eingetragen. Rund 85 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Um diesem Trend entgegenzuwirken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen, hat die EU im Jahr 2019 eine Richtlinie über Einwegkunststoffartikel verordnet. Demnach müssen die EU-Mitgliedstaaten bis zum 3. Juli dieses Jahres sicherstellen, dass bestimmte Einwegkunststoffartikel in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Vornehmlich sind dabei Produkte im Fokus, für die es umweltfreundlichere Alternativen gibt, wie beispielsweise Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen oder Luftballonstäbe. Gleiches gilt für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Für andere Kunststoffartikel wie Einwegkunststofftragetaschen, Flaschen, Tüten, Folienverpackungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher gelten andere Maßnahmen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem den beschränkten Verbrauch dieser Artikel und die Vermeidung von Abfällen durch besondere Kennzeichnungsanforderungen. 

Mit den Leitlinien soll sichergestellt werden, dass die neuen Vorschriften in der gesamten EU ordnungsgemäß und einheitlich angewandt werden. Altbestände, die vor dem 03. Juli 2021 produziert wurden und sich im Lagerbestand von Verkäufern befinden, dürfen noch verkauft werden. Verstöße gegen die Vorgaben der EU können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR versehen werden.

 

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