FAQs zum Bevollmächtigten in Österreich
Hier erfahren Sie mehr zum Prozess und weiteren Vorgehen bei der Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich. Wir möchten Ihnen eine möglichst umfassende Übersicht bieten und haben daher die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie bitte nicht, uns eine Nachricht zu schreiben. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen in Bezug auf den Bevollmächtigten in Österreich.

Allgemeine Fragen zum Prozess
Kann ich meine Vertragsunterlagen auch postalisch zustellen?
Ich habe meinen Vertrag ausgefüllt und gezeichnet. Wie geht es weiter?
- Der Vertrag wird von Ihnen ausgefüllt und an uns übermittelt.
- Nach der Signatur des Vertrages werden Sie aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen. Anschließend wird der Vertrag geprüft und von uns gegengezeichnet.
- Parallel erhalten Sie über unseren Zahlungsdienstleister Stripe eine Aufforderung, die Registrierungs- und Bevollmächtigungsgebühr zu begleichen.
- Sobald wir den Geldeingang einsehen, erhalten Sie automatisch als zweites Dokument die Vollmacht (Anlage B). INFO: Die Vollmacht muss beglaubigt werden. Hierfür ist eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht erforderlich, die neben einem Notar auch durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde erfolgen kann.
- Senden Sie uns die beglaubigte Vollmacht als zusammenhängendes PDF an folgende E-Mail-Adresse „ar-at@activate.eco“ zurück.
- Nun werden Sie von uns im EDM-Portal (Elektronisches Datenmanagement) des Umweltministeriums registriert. Sie erhalten innerhalb der nächsten 3 Monate von der EDM-Registrierungsstelle des Umweltbundesamtes eine E-Mail mit Ihrer GLN (Global Location Number) und der Bestätigung, dass Sie erfolgreich von Ihrem Bevollmächtigten registriert wurden. Reclay als Ihr Bevollmächtigter führt die weitere Datenverwaltung im EDM über einen Nebenbenutzerzugang für Sie durch.
INFO: Die Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen ist nicht integriert und muss zusätzlich durchgeführt werden.
Auf meiner Vollmacht sind alle Optionen vorausgewählt. Was bedeutet das?
Ich habe bezahlt, wann erhalte ich meine Vollmacht?
Kann ich einen Fortschrittsstatus abfragen?
Wo finde ich die GLN Nummer / Firmenbuchnummer?
Erhalte ich eine Bestätigung nach der Registrierung?
Ich bin Amazon Verkäufer - welche Vertriebsform wähle ich aus?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Erhalte ich eine EPR Nummer?
Fragen zum Formular
Ich habe keine UID Nummer - was gebe ich an?
Kann der Ansprechpartner auf der Vollmacht abweichen von dem der zeichnet?
Ja, dies kann abweichen. Der Ansprechpartner muss nicht mit dem Unterzeichner übereinstimmen.
Fragen zur Beglaubigung
Wer darf meine Vollmacht beglaubigen?
Die Vollmacht muss entweder von einem Notar oder einer siegelführenden Stelle beglaubigt werden. Zu diesen können insbesondere Landkreise, Gemeindeverwaltungen, untere Verwaltungsbehörden, Kreisverwaltungen, Behörden und Gerichte, zählen, wobei die Regelungen der einzelnen Länder sehr unterschiedlich sind. Sie können sich direkt an Ihren Notar oder die entsprechende siegelführende Behörde wenden.
Gibt es Besonderheiten bei der Beglaubigung der Vollmacht?
Die Beglaubigung muss von einem Notar, der dem Haager Abkommen unterliegt, oder von einer siegelführenden Stelle vorgenommen werden. Die Beglaubigung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Was muss beglaubigt werden?
Mein Notar lehnt eine Beglaubigung auf Englisch ab?
Mein Notar akzeptiert keinen Vertrag in zwei Sprachen?
Kann ich die Beglaubigung auch direkt über Reclay beauftragen?
Um Ihnen den Vorgang der Beglaubigung so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen auch hier gerne unsere Unterstützung an. Setzen Sie dazu einfach das entsprechende Häkchen am Ende des Bevollmächtigtenvertrages. Wir organisieren anschließend die Online-Beglaubigung durch einen österreichischen Notar zu konkurrenzfähigen Preisen.
Fragen zu B2B
Was muss ich bei B2B Kunden beachten?
Habe ich auch B2B Kunden?
Muss ich irgendwo meinen Bevollmächtigten eintragen/hinterlegen?
Fragen zur Lizenzierung
Wo führe ich meine Verpackungslizenzierung durch?
Wann muss ich meine Lizenzierung durchführen?
Muss ich meine Mengen an den Bevollmächtigen melden?
Gibt es eine Vorlizenzierungsbestätigung?
Ist die Lizenzierung meiner Verpackungen in der Bevollmächtigung enthalten?
Wer meldet meine Verpackungsmengen?
Fragen zu den Preisen und zur Zahlung
Was ist der Unterschied in den Preiskategorien?
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Ich bin Vertragskunde und habe Bankdaten von Reclay. Darf ich diese für die Überweisung verwenden?
Nutzen Sie bitte den Zahlungslink, damit wir ihre Zahlung korrekt zuordnen können.
Fragen zur VKS & dem Ministerium
Was muss ich tun, wenn ich von der VKS bzgl. einer Prüfung angeschrieben wurde?
Ich möchte ebenfalls Zugangsdaten vom Ministerium erhalten - wie bekomme ich diese?
Fragen zur Kündigung und Auflösung des Vertrages
Ich habe den Vertrag geschlossen und möchte den Verkauf nach AT doch einstellen. Was muss ich tun?
Der Bevollmächtigungsprozess läuft, ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Muss ich meinen Verkauf einstellen?
Keine passende Antwort dabei?
Wir freuen uns von Ihnen zu lesen. Schreiben Sie uns einfach Ihr Anliegen!