Rechtlicher Hintergrund
Gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Verpackungen:
Gesetz Nr. 119/2010 Slg. über Verpackungen und über die Änderung von Gesetz Nr. 223/2001 GBl. über Abfälle und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik Nr. 91/2011 Slg. über die Durchführung einiger Bestimmungen des Abfallgesetzes
Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik Nr. 81/2011 Slg. über Pfand für Getränkeverpackungen
Gesetzliche Bestimmungen in Verbindung mit Abfällen:
Vollständige Fassung des Gesetzes Nr. 223/2001 Slg. über Abfälle und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze idF
Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik Nr. 284/2001 Slg. über die Festlegung des Abfallkatalogs
Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik Nr. 127/2004 Slg. über Berechnungsgrundlagen der Recyclingfondsbeiträge und über das Materialien- und Einrichtungsverzeichnis, für welche der Recyclingfondsbeitrag entrichtet wird
Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik Nr. 310/2013 Slg., mit welcher einige Bestimmungen des Abfallgesetzes durchgesetzt werden
Gesetz Nr. 119/2010 Slg. über Gebühren für die Abfalldeponierung
Gesetz Nr. 79/2015 Slg. über Abfälle und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze - gültig ab 01.01.2016
Die Legislative ist mit 1.1.2016 verpflichtend
Abfallgesetz 79/2015 und weitere Novellierungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
Verordnung Nr. 365/2015 zur Auslegung des Abfallkataloges.
Verordnung Nr. 365/2015 über Aufzeichnungs- and Nachweispflichten
Verordnung Nr. 370/2015 zur Kalkulation der Gebühren des Recycling fonds.
Verordnung Nr. 371/2015 zur Ausführung des Abfallgesetzs 79/2015
Verordnung Nr. 373/2015 über die erweiterte Herstellerverantwortung in Bezug auf Sonderabfälle