EU-Emissionshandel
Der Emissionsrechtehandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument der Europäischen Union zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll festgelegten Klimaschutzziele. Mit Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems im Jahr 2005 wurden vor allem große und energieintensive Unternehmen dazu verpflichtet, ihre jährlichen CO2-Emissionen zu berechnen und für jede Tonne CO2 eine entsprechende Emissionsberechtigung bei der zuständigen Behörde (DEHSt) einzureichen. Auf Unternehmen, die nicht in naher Zukunft Maßnahmen zur Erfassung und Senkung ihrer Emissionen einleiten, werden erhebliche Kosten zukommen. Das EU-Emissionshandelssystem ermöglicht Unternehmen, die ihr Emissionsmanagement optimieren und die Emissionen weiter als erforderlich senken, jedoch auch zusätzliche Erträge durch den Handel mit Emissionszertifikaten. Dies kann aber nur gelingen, wenn die durch das Emissionshandelssystem gesetzten Herausforderungen strategisch und langfristig im Unternehmen bearbeitet werden. Gelingt dies, birgt der Emissionshandel viele Möglichkeiten:
- Der Return on Investments (ROI) ändert sich
- Energieträger mit geringeren Emissionsfaktoren werden attraktiv
- Swaps- und Maturity-Swaps optimieren Gewinne
- Anlagenumbauten etc. bilden Hebel für kostenlose Zuteilungen
- Monitoringkonzepte, Zuteilungsanträge etc. bilden eine Grundlage für (Kosten-) Einsparungen
Ansprechpartnerin
Sabine Junge
Leiterin Unternehmens-
kommunikation
Tel.: 0221 580098-22
Fax: 0221 580098-777
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