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Energiemanagementsysteme für produzierende Unternehmen zunehmend wettbewerbsrelevant

Paul Mußler und Dr. Sebastian Wolfgarten

Kostenvorteile durch Transparenz, Kalkulationsgrundlage für Investitionen, Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung und gesetzliche Anreizstrukturen stellen die häufigsten Gründe zur Einführung eines Energiemanagementsystems dar. Die vielfältigen Vorteile eines Energiemanagementsystems und dessen effiziente Implementierung werden im Folgenden mit Blick auf die Praxis dargestellt.

Energiemanagementsysteme stehen spätestens seit Veröffentlichung der DIN EN ISO 50001 Ende Dezember 2011 weit oben auf der Agenda vieler Unternehmen. Gerade für Unternehmen, die sich bereits mit Energieeinsparungen befassen, bietet die Norm einen guten Rahmen für ein professionelles Energiemanagement, das über Einzelaktivitäten hinausgeht und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess etabliert. Häufig gelingt es mit der Einführung eines Energiemanagementsystems überraschend hohe Energieeinsparungen zu realisieren, die auf eine gelebte Energiepolitik, klare Verantwortungsbereiche und eine angemessene Energiedatenerfassung zurückzuführen sind. Darüber hinaus werden auch vom Gesetzgeber zunehmend Steuervergünstigungen an den Nachweis eines Energiemanagementsystems geknüpft, mit dem Ziel auch auf nationaler Ebene die anvisierten Energieeinsparungen zu erreichen, die auf europäischer Ebene bei ambitionierten 20 Prozent bis zum Jahr 2020 liegen.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Einführung von Energiemanagementsystemen derzeit für Gesprächsstoff sorgt und die Anzahl der zertifizierten Unternehmen täglich zunimmt. In diesem Kontext widmet sich dieser Fachbeitrag der Frage nach den häufigsten Beweggründen für die Einführung von Energiemanagementsystemen in der Praxis und den wichtigsten Bestandteilen von Energiemanagementsystemen. Wie in dieser Fachserie üblich stehen vor allem die für die Praxis und Umsetzung wichtigen Informationen, die häufig nicht den Normen etc. zu entnehmen sind, im Vordergrund.

Gründe ein Energiemanagementsystem einzuführen

Es gibt viele gute Gründe sich für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 zu entscheiden. Im Folgenden sollen die wichtigsten Gründe für die Implementierung des Managementsystems, kategorisiert nach den Rubriken Kostenvorteile durch Transparenz, Kalkulationsgrundlage für Investitionen, Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung und gesetzliche Anreizstrukturen, diskutiert werden. Diese Aufteilung umfasst die wesentlichen Vorteile für ein Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems. Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden dann die theoretischen Vorteile durch Praxisbeispiele verdeutlicht.

Kostenvorteile durch Transparenz

Grundlage des Energiemanagements ist die Erfassung der Energieverbräuche. Schon bei der Etablierung eines Erfassungssystems gibt es oft die ersten Überraschungen: Häufig werden Verbraucher, wie beispielsweise Pumpen oder Elektromotoren identifiziert, die aufgrund ihrer hohen Betriebsstunden mit sehr attraktiven Amortisationszeiten gegen neue, effiziente Aggregate ausgetauscht werden könnten. Sobald dann eine Energiedatenerfassung aufgebaut wurde, können auch systematische Fragen adressiert und verglichen werden. So gelingt es häufig bereits beim ersten Betrachten und „Benchmarking“ der Energieverbraucher festzustellen, dass beispielsweise Druckluftkompressoren nicht ideal aufgestellt sind, Wärme- oder Druckluftnetze Leckagen aufweisen, Dampfkessel nicht adäquat isoliert sind oder die Oberflächenisolierung des Eiswasserbeckens nicht ausreicht. Das Umweltbundesamt geht von durchschnittlichen Energieeinsparungen zwischen 10 und 20 Prozent durch die Einführung von Energiemanagementsystemen aus. Scheinen diese Zahlen auf den ersten Blick sehr hoch auszufallen, werden sie durchaus durch unsere Erfahrung in der Praxis bestätigt, auch wenn solch hohe Einsparungen häufig umfangreichere Maßnahmen und entsprechende Investitionen erfordern.

Kalkulationsgrundlage für Investitionen

Energieeffizienzmaßnahmen scheitern in der Praxis häufig an der klaren Darstellung der damit einhergehenden Kostenersparnisse. Kleine Maßnahmen wie der Austausch von Beleuchtungssystemen aber auch umfangreiche Projekte wie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können nicht vernünftig konzeptioniert werden, wenn nicht klar ist, welche Energiemengen benötigt werden bzw. welche Energiekosten durch die Maßnahmen eingespart werden. Aber auch für andere Maßnahmen, wie beispielsweise für die Einführung einer neuen Produktionslinie, kann die komplette Kosten-Nutzen-Rechnung nur erstellt werden, wenn auch die entsprechenden Energieverbräuche und deren Kosten korrekt dargestellt werden können. In diesem Zusammenhang sorgt die Einführung eines Energiemanagementsystems nicht nur für eine gute Grundlage zur Bewertung von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, sondern auch für eine bessere Kalkulationsgrundlage für alle anderen Investitionen, die den Produktionsprozess betreffen. Damit ändern sich Amortisationszeiten und Entscheidungen werden auf Basis präziser Daten getroffen. Dies ermöglicht es im Optimalfall auch ein Ranking der geplanten Maßnahmen durch geeignete Bewertungstools zu erstellen und damit eine Priorisierung der Aufgaben zu gewährleisten.

Grundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Es ist eine Situation, die manch einen technischen Leiter in den letzten Monaten vor Herausforderungen stellte. Es werden möglichst sofort Zahlen zu den KWh pro Produkt eines bestimmten Sortiments, der CO2-Ausstoß des letzten Jahres oder der positive Klimaeffekt, der gerade in Betrieb genommenen Biomasseanlage etc. benötigt. Anforderungen dieser Art werden in Zukunft aller Voraussicht nach zunehmen: So fragen Kunden, der Einzelhandel und Investoren zunehmend nach den Treibhausgasemissionen, die durch die Herstellung bestimmter Produkte ausgestoßen wurden. Auch der Gesetzgeber wird in diesem Bereich immer aktiver und entwickelt derzeit die Anforderungen, nach denen zukünftig Unternehmen zur Bekanntgabe der produktbezogenen Treibhausgasemissionen verpflichtet werden sollen. In diesem Zusammenhang sind auch die vielen Erfordernisse der Nachhaltigkeitsberichte zu nennen, die derzeit von vielen Kommunikations- und Marketingabteilungen erarbeitet werden. Mit diesen Aktivitäten gehen hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit aber auch an die Datengüte einher. Zudem kann durch ein ausreichend gepflegtes Energiemanagementsystem auch externen Vorwürfen zur „Schönrechnung“ von Bilanzen und „Greenwashing“ vorgebeugt werden, da durch die vollständige Datenerfassung im Rahmen eines zertifizierten Systems nur wenig Platz für Zweifel an den erhobenen Daten bleibt.
Vor diesem Hintergrund spielen Energiemanagementsysteme auch eine zunehmende Rolle im Zuge der Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Liegt ein „mit Leben gefülltes“ und zertifiziertes Energiemanagementsystem vor, kann ein Großteil dieser Anfragen direkt und ohne große Unsicherheiten beantwortet werden und Energieeffizienzmaßnahmen können öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden.

Gesetzliche Verpflichtung zur Einführung

Bereits im Jahre 2006 forderte die Europäische Kommission die Mitgliedsstaaten dazu auf, Unternehmen zur Einführung von Energiemanagementsystemen aufzufordern. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung angekündigt, bei der Novelle des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) nur noch eine Befreiung von der EEG-Umlage mit Nachweis eines Energiemanagementsystems oder einer EMAS-Registrierung zu ermöglichen. Nach dem am 15. Dezember2011 veröffentlichten Bafa-Merkblatt, muss bis zum 30. Juni 2012 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS Zertifizierung vorliegen. Alternativ kann ein bis zum 24. April 2012 zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN 16001 oder ein Zertifikat auf Basis der Bafa-Kriterien mit Stichtag am 31. Dezember 2011 einer Antragsstellung zugrunde gelegt werden.

Zusätzlich zeichnet sich ab, dass auch der Spitzenausgleich für den Strom- und Energiebezug zukünftig nur noch bei Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems gewährt wird. Da dies beinahe alle produzierenden Unternehmen betrifft, wird sich die Einführung eines Energiemanagementsystems zukünftig für die meisten produzierenden Unternehmen alleine aufgrund dieser Steuervergünstigungen rechnen.

Bestandteile des Energiemanagementsystems

Ähnlich wie das Qualitätsmanagementsystem und das Umweltmanagementsystem nach ISO 9001 bzw. 14001 gliedert sich auch das Energiemanagementsystem in eine Planungs-, Umsetzungs-, Prüfungs- und Optimierungsphase.
 
Der Planungsprozess umfasst dabei im ersten Schritt die Festlegung von Systemgrenzen d.h. die Definition, welche Betriebsbereiche vom Energiemanagementsystem erfasst werden sollen. Weitere Punkte, die im Planungsprozess berücksichtigt werden sollen sind:

 

  • Baseline und Indikatoren: Die Festlegung einer sogenannten „Baseline“ d.h. einer Bezugsgröße an der Einsparmaßnahmen festgelegt werden können. Hierzu gilt es die richtigen Indikatoren zu wählen, anhand derer die Maßnahmen bewertet werden können. Typische Bezugsgrößen sind die Gesamtverbräuche in einem Jahr, die Verbräuche pro Tonne Output oder pro Produkt. Der Umsatz, Gewinn, Produktionsfläche oder die Anzahl der Mitarbeiter können ebenso als so genannte Key-Performance-Indicator (KPI) herangezogen werden. Vorab ist daher die genaue Überlegung wichtig, welche Indikatoren für das jeweilige Unternehmen zutreffend sind, um Energieeffizienz messbar zu gestalten.
  • Top-Management: Die volle Unterstützung und Bereitstellung von Ressourcen durch das Top-Management sind eine wichtige Voraussetzung, die auch in der Norm entsprechend gefordert wird. Hierzu zählen explizit die Verabschiedung und die Aufrechterhaltung einer Energiepolitik, die Benennung eines Energiemanagementbeauftragten und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, um die Ziele zu erreichen.
  • Energiedatenerfassung/Energieaspekte: Der Begriff Energieaspekte bezeichnet die wesentlichen Hauptverbraucher am Standort, die es separat im Rahmen eines Messsystems zu erfassen gilt. Dies erfordert daher bereits im ersten Arbeitsschritt alle vorhandenen Messpunkte aufzulisten, und ggf. einen Plan zur Installation weiterer Zähler im Bezug auf die wesentlichen Energieaspekte aufzustellen. Diese Zählerstruktur muss die Erfassung und Messung aller signifikanten Energieverbräuche zum Ziel haben. Kleinere Verbraucher und einzelne Produktionsbereiche können ggf. zusammengefasst werden. Eine Konkretisierung der sogenannten „Bereiche signifikanten Energieeinsatzes“ steht soweit noch aus. Es empfiehlt sich daher für eine Zertifizierung bereits frühzeitig mit der Verifizierungsstelle abzustimmen, welche Verbrauchseinheiten gemeinsam erfasst werden müssen.
  • Energiepolitik: Im Rahmen des Planungsprozesses gilt es des Weiteren eine Energiepolitik festzulegen, mit der das Unternehmensziel zur Energieeffizienz festgelegt wird. Die vom Top-Management festzulegende Energiepolitik muss die Energieverbräuche des Unternehmens berücksichtigen und das Bekenntnis zu einer Energieverbrauchsreduktion beinhalten. Des Weiteren geht aus der unternehmerischen Energiepolitik das Bekenntnis zur Bereitstellung der notwendigen Informationen und Ressourcen zur Zielerreichung hervor. Mit der Energiepolitik verpflichtet sich das Unternehmen auch alle regulatorischen Anforderungen in diesem Bereich einzuhalten sowie nach Möglichkeit energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen zu erwerben und Zulieferer in die eigenen Energiesparziele einzubeziehen. Das Unternehmen ist verpflichtet die Energiepolitik zu dokumentieren und auf allen Ebenen im Unternehmen zu kommunizieren. Zudem hat es dafür Sorge zu tragen, dass die Energiepolitik regelmäßig überarbeitet und aktualisiert wird.

Nach dem Planungsprozess steht die Umsetzung der Maßnahmen an. Hierbei gilt es, das Energiemanagementsystem zu dokumentieren und zu kontrollieren. Des Weiteren ist ein Energiesparregister mit den durchgeführten Maßnahmen und erreichten Einsparungen anzulegen sowie die identifizierten noch nicht umgesetzten Maßnahmen aufzuführen. Ein weiterer wichtiger Schritt in der Implementierungsphase ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter für energieeffizientes Verhalten, beispielsweise durch Schulungen und Informationsbroschüren.

Nach der Planungs- und Implementierungsphase folgt der Prüfungsprozess. Hierbei gilt es die energiepolitischen Grundsätze und Ziele zu überwachen und zu messen sowie den erwarteten und tatsächlichen Energieverbrauch zu vergleichen. Zudem ist ein Benchmarking mit anderen Unternehmensbereichen und Unternehmen ähnlicher Branchen vorzunehmen. Bei großen Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Werten ist eine Analyse der Gründe für die Abweichungen vorzunehmen und in der Folge Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Ein wesentlicher Aspekt im Rahmen der Prüfungsphase ist die Visualisierung der Ergebnisse und die Auswertung der Energiedaten. Hierzu stehen verschiedenste Softwarelösungen zur Verfügung, die beispielsweise die aktuellen Energieverbräuche mit den Zielwerten oder den Durchschnittswerten vergleichen und umgehend darauf aufmerksam machen, wenn Abweichungen bestehen. Dies führt bei regelmäßiger Auswertung zu einer schnellen Erfassung von Prozessfehlern und Ineffizienzen.

Die regelmäßig anfallenden Auswertungen der Energieverbräuche, die Bestimmung der wesentlichen Energieaspekte und die Wirksamkeit von Effizienzmaßnahmen werden zudem durch jährliche interne Audits überprüft. Die Audits dienen der internen Kontrolle, z.B. im Bezug auf die Kosten-Nutzen-Kalkulation einzelner Maßnahmen und auf die Vollständigkeit der Erfassungsstruktur. Ebenso sollten Umstrukturierungen in den Betriebsprozessen und Kapazitätserweiterungen angepasst werden. Im Anschluss erfolgt dann die Bewertung auf Konformität der Bereiche, mit der wesentlichen Fragestellung der Vollständigkeit und richtigen Zuordnung der Energieverbräuche im Rahmen der definierten Energieaspekte.

Die vierte Phase des Kreislaufes umfasst die Anpassungs- und Optimierungsphase. In dieser Phase werden die festgelegten Energieaspekte, die erfassten Daten und die eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Funktionalität überprüft. Die Ergebnisse der Analyse werden so auf Fortschritte bei der Energieverbrauchsreduzierung bewertet und ggf. Korrekturen vorgenommen. Werden die definierten Ziele aus den vorherigen Phasen beispielsweise nicht erreicht, gilt es diese zu korrigieren und die Maßnahmen zur Zielerreichung anzupassen. In dieser Phase würde auch auf gesetzliche Anforderungen reagiert, um das Energiemanagementsystem erneut den gegebenen Anforderungen entsprechend zu definieren.
Mit der ersten Anpassungs- und Optimierungsphase ist dann der Managementkreislauf geschlossen. Das System kann an dieser Stelle durch eine externe Zertifizierung überprüft und dann im jährlichen Re-Zertifizierungsturnus betrieben werden. Die Zertifizierung durch eine unabhängige dritte Stelle dient zugleich als Nachweis der Erfüllung der Systemanforderungen und kann somit für eine positive Außendarstellung genutzt werden.

Der sognannte „Plan-Do-Check-Act“ Kreislauf ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der nach der Optimierungsphase wieder von vorne beginnt und so zu einer kontinuierlichen Verbesserung der energetischen Situation am Unternehmensstandort beiträgt. Denn es gilt: Nur durch eine regelmäßige Überprüfung getroffener Maßnahmen auf ihre Effizienz, können neue Ziele definiert, weitere Optimierungsprozesse angeschoben und zukünftig Verbesserungen erreicht werden.

Herausforderungen in der Praxis

In der Praxis zeigt sich die Klärung der Verantwortungsbereiche als zielführender erster Schritt. Hierbei ist zu beachten, dass die verantwortliche Person oder das Projektteam guten Zugriff auf die Daten und einen direkten Zugang zur Geschäftsführung hat. Der erste operative Schritt ist dann die Erfassung der bestehenden Managementsysteme. Bestehen andere Systeme, wie beispielsweise ein Qualitätsmanagement (ISO 9001), Umweltmanagement (ISO 14001) oder IFS, gilt es darauf zu achten, dass keine Doppelstrukturen etabliert werden. Vor allem im Managementbereich sind die ISO 9001 und ISO 14001 ähnlich wie die ISO DIN EN 50001 aufgebaut. Ziel und Systematik der Norm ist ein integriertes Managementsystem, das nicht parallel zu anderen Systemen läuft. Hintergrund des Ansatzes ist, dass mehrere Parallel-Systeme typischerweise nicht „gelebt werden“ und damit schnell wieder „in der Schublade“ verschwinden.

Nach Klärung der Verantwortlichkeiten und Berücksichtigung der bestehenden Managementansätze geht es an die Erfassung der Ist-Situation. Hierbei geht es um eine Bestandsaufnahme möglichst aller Energieverbraucher, die Erfassung der Messpunkte und die Aufnahme der geplanten Projekte, die eine höhere Energieeffizienz versprechen.

Ein wesentlicher Punkt für die kontinuierliche Energieeffizienzsteigerung ist der Einbezug der MitarbeiterInnen. Hierzu gilt es, Energieeffizienzschulungen durchzuführen, in denen neben Ansatzpunkten zur Energieeinsparung auch die Ziele des Energiemanagementsystems, die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation vermittelt werden. Energiebewusstes Verhalten birgt häufig spannende Potenziale, erfordert aber eine Verhaltensänderung, die nur schwer auch langfristig durchsetzbar ist. In der Praxis zeigt sich häufig, dass sich bereits nach einigen Wochen alte Verhaltens- und Verbrauchsmuster wieder einstellen. Verschiedene Anreizmechanismen, wie Bonussysteme für energiesparendes Verhalten oder die Erreichung des Energieziels als Unternehmen, unterstützen eine langfristige Energiereduktion. Wichtig bei allen verhaltensbezogenen Maßnahmen ist, dass diese auch vom Top-Management nicht nur unterstützt sondern auch gelebt werden.
Im nächsten Arbeitsschritt geht es vor allem um die Ermittlung weiterer Optimierungspotenziale und die Auswertung der Potenziale bezüglich ökonomischer und ökologischer Umsetzbarkeit. Diese werden dann gemeinsam mit den Managementaspekten (Energiepolitik, Baseline, Indikatoren etc.) dokumentiert.

Ein klares Bild zur Vorbereitung der Verifizierung zeigt sich noch nicht in der Praxis: Hintergrund ist, dass es bisher noch unterschiedliche Auffassungen vor allem bezüglich der aufzunehmenden Energieverbräuche (hier die Frage was sind alles „signifikante Verbraucher“) gibt. In jedem Falle empfiehlt es sich daher frühzeitig mit der Verifizierungsstelle in Kontakt zu treten und die wesentlichen Punkte und besonderen Anforderungen des Unternehmens zu klären.

Der Aufwand für die Einführung eines Energiemanagementsystems hängt wesentlich von der bestehenden Datenerfassung, der bestehenden Managementsysteme, der bisherigen Umweltberichterstattung und der gelebten Verantwortungsstrukturen im Unternehmen ab. Für die Verifizierung zeigt sich, dass mindestens drei Monate zwischen Etablierung des Systems und Verifizierung sinnvoll sind. Insgesamt kann die Etablierung eines Energiemanagementsystems daher schnell sechs Monate beanspruchen. Trotz des hohen Aufwandes zeigt sich bei allen von uns betreuten Unternehmen ein klarer Kosten-Nutzen-Vorteil durch die Einführung des Energiemanagementsystems und dies unabhängig von gesetzlichen oder steuerlichen Anreizen.

Ansprechpartnerin

Sabine Junge

Leiterin Unternehmens-
kommunikation

Tel.: 0221 580098-22
Fax: 0221 580098-777
junge(at)reclay-group.com

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